Elisabethstr. 12, 26135 Oldenburg
0441 - 9990590
birgit@stietencron.org

Birgit von Stietencron

Rechtsanwältin
Psychologin

Fachanwältin für Familienrecht • Gutachterin in familienrechtlichen Verfahren • Verfahrensbeiständin
Psychologin (M.Sc.) • Mediatorin
Fachanwältin für Medizinrecht

Familienrecht

Seit mehr als 20 Jahren bin ich als Rechtsanwältin im Bereich Familienrecht tätig, seit 1997 als Fachanwältin für Familienrecht.

Als Fachanwältin biete ich Ihnen eine fachlich kompetente Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gegenüber den verschiedensten Ansprechpartnern wie zum Beispiel Ehegatten, dem Familiengericht oder dem Jugendamt.

Streitigkeiten, die die Familie betreffen, bereiten den Beteiligten häufig eine Vielzahl von persönlichen Problemen, zu deren Lösung ich auch außerhalb der rein juristischen Fragestellung gerne in vielfach bewährter Kooperation mit anderen Psychologen, Psychotherapeuten, Steuerberatern und Fachanwälten anderer Disziplinen beitrage.

Für weitere Informationen stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich zur Verfügung.

Psychologie

Meine psychologische Qualifikation habe ich erworben, um die Interessen meiner Mandanten insbesondere in Sorge- und Umgangs-rechtsverfahren besser wahrnehmen zu können.

Leider besteht zwischen den Beteiligten gerichtlicher Verfahren häufig eine gewisse Sprachlosigkeit: Richter und Anwälte denken als Juristen, Gutachter psychologisch. Tatsächlich sind schwierige, die Grundrechte der Eltern und Kinder betreffende Fragen zu lösen. Wenn Verfahren, öfter zumindest, als mir das vertretbar erscheint, in einem gegenseitigen Sprach- und Mißverstehensdilemma enden, ist das meines Erachtens insbesondere für die betroffenen Kinder, oft aber auch für eines der Elternteile oder gar beide unzumutbar.

Um helfen zu können, diese Sprach- und Denkbarrieren aufzulösen, habe ich zusätzlich zu meiner juristischen Ausbildung ein 7-jähriges Psychologiestudium abgeschlossen. Sowohl in meiner Bachelor- wie auch in meiner Masterabarbeit habe ich juristisch-psychologische Kernfragen des „Kindeswohls“ behandelt, dem aus meiner Sicht zentralen Problem des Familienrechts.

Auf die mir angebotene Beschäftigung im universitären Rahmen habe ich verzichtet, weil ich lieber den Betroffenen vorgerichtlich und vor Gericht helfen möchte: den Kindern und ihren Eltern.

Mediation

Seit Langem bin ich in geeigneten Fällen, insbesondere im Familienrecht als Mediatorin tätig.

Gerade im Familienrecht setzt die Mediation ähnliche Vorstellungen der Partner über die Lösung der zwischen ihnen bestehenden rechtlichen und anderweitigen Probleme voraus.

Vor diesem Hintergrund ist in einem Vorgespräch zwischen den Parteien und der Mediatorin zu klären, ob sich ihre Situation für eine Mediation eignet.

Sollten Sie Interesse an einer Mediation haben finden Sie als Einstieg ausführliche Informationen unter http://www.bmev.de, http://www.jurawiki.de/Mediation, http://de.wikipedia.org/wiki/Mediation sowie vielen weiteren Quellen.

Für weitere Auskünfte stehe ich Ihnen selbst-verständlich jederzeit zur Verfügung.

Gutachterin in familienrechtlichen Verfahren

Familienrechtspsychologische Sachverständigengutachten zu den Fragen des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts bei Trennung/Scheidung sowie zu Kindeswohlgefährdungen kann ich erstellen, da ich die entsprechende Ausbildung dafür durchlaufen und in 2020 abgeschlossen habe.

Sie sind mit dem vom Familiengericht eingeholten  familienrechts-psychologischen Gutachten nicht einverstanden? Dann lassen Sie es ggf. durch mich prüfen.

Mehr dazu

Verfahrensbeiständin

Seit 2022 bin ich zertifizierte Verfahrensbeiständin.

In einem Verfahren betreffend minderjährige Kinder, insbesondere in Sorgerechts- und Umgangsrechtsverfahren sowie auch in Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung bestellt das Familiengericht für die minderjährigen Kinder einen  Verfahrensbeistand, einen sogenannten „Anwalt des Kindes“.

Das Gericht erwartet eine juristische, psychologische oder (sozial-) pädagogische Grundausbildung sowie eine spezifische Zusatzqualifizierung.

Medizinrecht

… bezeichnet die Rechtsbeziehungen zwischen Arzt und Patient, sowie die Regelungen zur Ausübung des ärztlichen und zahnärztlichen Berufes.

Ein wesentlicher Teil des Medizinrechts betrifft die Arzthaftung, also das haftungsrechtliche Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Bei vorwerfbaren Fehlern in der Versorgung von Patienten sind die behandelnden Ärzte oder Kliniken verpflichtet, dem geschädigten Patienten durch Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld Genugtuung zu verschaffen.

Seit 2007 bin ich Fachanwältin für Medizinrecht.

In den vergangenen 20 Jahren habe ich insbesondere einer Vielzahl von Patienten zu ihrem Recht verholfen. Dabei ist in vielen Fällen die von mir seit langer Zeit gepflegte, bewährte Kooperation mit Fachärzten verschiedener Gebiete, psychologischen Kollegen, Psychotherapeuten und Fachanwälten anderer Rechtsgebiete hilfreich.

Sollten Sie Hilfe bei Problemen aus dem Medizinrecht benötigen, stehe ich Ihnen jederzeit gerne persönlich mit weiteren Auskünften zur Verfügung.

Birgit von Stietencron

Rechtsanwältin
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